- Allgemeine Bedingungen
- Die Geschäftsbedingungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG), dem Obligationenrecht (OR) und den jeweiligen vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten GAV.
- Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres vorübergehenden Mitarbeiters beim Kunden. Sie gelten auch automatisch bei Verlängerung oder Folgeaufträgen.
- Der Kunde erkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich an. Ist er damit nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres vorübergehenden Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag annulliert.
- Die Firma THZ hat eine 45h Stundenwoche jede weitere Stunde wird mit 31.-/h verrechnet.
- Gewünschte Übernachtungen sind in Absprache möglich und werden pauschal mit CHF 60.00 verrechnet.
- Verfügt das Fahrzeug nicht über Standheizung oder Standklimaanlage, wird die Übernachtung in einem Hotel auf Kosten des Kunden sein.
- Es werden keine Arbeiten auf OUT verrichtet oder ohne Fahrerkarte gearbeitet
- Wird bis Donnerstagabend 54h erreicht wird das Fahrzeug am Freitag stehengelassen. Und für die Abgabe gereinigt. Der komplette Freitag wird mit 400.- verrechnet.
- Überschreitung der 60h/ Woche wird mit 100.-/ Stunde verrechnet. Überschreitungen werden bis 5 Jahre gespeichert. Bei Billetten Entzug für angeordnetes Übergewicht, zu viele Stunden oder Fahrzeug nicht im Betriebssicherem Zustand werden dem Kunden 1 zu 1 verrechnet. Betriebsausfall durch Fahrausweisentzug durch den Kunden werden mit 450.-/Tag Verrechnet, bis zum Widererhalt des Fahrausweises. Bussen und Gerichtskosten werden den Kunden prozentual verrechnet.
Ordungsbussen, welche dem Kunden zugeschickt werden, müssen der zuständigen Polizei mit den Lenkerangaben zurückgesandt werden. Es werden keine Abzüge von der Rechnung gemacht werden.
- Schäden am Fahrzeug, die mutwillig oder fahrlässig, gemacht wurden, werden von der Firma THZ mit 300.- Selbstbehalt am Schaden beteiligt. Schäden über Drittpersonen gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.
- Freie Termine können per Telefon angefragt werden, Bestätigungen werden nur über E-Mail versendet.
- Absagen für mehrere Tage müssen 1 Woche vorher per E-Mail gemacht werden, bei zu später Absage werden die abgemachten Tage vollumfänglich verrechnet.
- Wenn auf den Nachfolgenden Tag keine Arbeit anfallen sollte, muss dies am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr informiert werden. Wird dies erst später bekannt gegeben, wird der komplette Tag mit CHF 450.00 verrechnet.
- Die Rechnung der THZ erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg und ist innert 10 Tagen Frist zu begleichen.
- Vertragsverhältnisse
- Das unseren Kunden von uns zur Verfügung gestellte temporäre Personal wurde geprüft und den gestellten Anforderungen entsprechend ausgewählt. Unser temporärer Mitarbeiter ist durch einen Arbeitsvertrag an die THZ GmbH gebunden und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden.
- Tagespauschalen, Spesen, Beginn und Dauer des Einsatzes werden telefonisch oder per E-Mail im Voraus vereinbart und mit einem Verleihvertrag schriftlich bestätigt. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.
- Der temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, sich den Bedürfnissen des Kunden anzupassen, dessen Arbeitszeit, Betriebsordnung und Gepflogenheiten zu erkennen und zu befolgen. Er hat seine Arbeit nach bestem beruflichem Können und pflichtbewusst auszuführen. Er kennt seine Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen.
- Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen in betriebssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem vorübergehenden richtigen Mitarbeiter gehandhabt werden“.
- Außerdem verpflichtet sich der Kunde, alle Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit des vorübergehenden Mitarbeiters zu treffen (EKAS-Richtlinien 6508 vom 01.01.2000) und sich an die, der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen, Vorschriften zu halten. Er ist dafür besorgt, dass unser vorübergehender Mitarbeiter die besonderen Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.
- Ist der temporäre Mitarbeiter den Anforderungen unserer Kunden wider Erwarten nicht gewachsen, steht diesem das Recht auf Rückweisung ohne Verrechnung innert den ersten vier Arbeitsstunden zu, wobei wir uns sofort um eine Ersatzkraft erhalten werden.
- Die temporären Mitarbeiter werden durch die THZ GmbH entlöhnt. Alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben, sowie sämtliche Verwaltungskosten werden durch uns getragen. Unsere Mitarbeiter sind weder berechtigt noch vom Einsatzbetrieb Geld einzufordern noch entgegenzunehmen. Zahlung an diese befreien in keinem Fall von der Zahlungspflicht gegenüber uns.
- Haftung
- Der temporäre Mitarbeiter unterliegt den Weisungen des Kunden, er untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung. Der temporäre Mitarbeiter behandelt die ihm anvertrauten Fahrzeuge und Ware als wäre es sein Eigentum. THZ GmbH lehnt grundsätzlich jegliche Haftung ab für Personen-, Sach- und Folgeschäden, die durch einen temporären Mitarbeiter verursacht werden.
- Bei Streitigkeiten gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
- Datenschutz
- Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben.
- Zahlungsbedingungen
- Aufträge welche über Zusatzdienste verfügen, wie Fahrzeugmiete, Anreise per Flug, Schiene, andere Fahrzeuge oder weitere Fremdleistungen gehen sind durch den Kunden oder per Vorkasse zu Leisten.
- Ab Rechnungsdatum gelten die aufgeführten Zahlungsfristen absolut netto oder gegen Vorausrechnung. Für die Zahlung muss der beiliegende Einzahlungsschein oder die aufgeführte IBAN verwendet werden.
- Bei Aushilfsfahrten von 1-3 Tagen in der Woche muss die Dienstleistung im Voraus bezahlt werden oder spätestens am Letzten Arbeitstag per Twint oder in bar.
- Gerichtsstand
- Als Gerichtsstand gilt der Sitz der THZ GmbH.